Pressemitteilung vom 1. März 2011

Grüne fordern korrekte Abgrenzung des Naturschutzgebietes am Blausteinsee

Eschweiler. „Es ist nicht zu hinzunehmen, dass am Blausteinsee eines der wenigen Naturschutzgebiete, die wir in Eschweiler haben, durch eine falsche Abgrenzung still, heimlich, willkürlich und rechtswidrig verkleinert wurde“, ärgert sich der umweltpolitische Sprecher der grünen Stadtratsfraktion, Dietmar Widell. In einem Antrag, der demnächst im Planungsausschuss behandelt werden soll, fordern die Grünen sofortige Konsequenzen.

Eschweiler. „Es ist nicht zu hinzunehmen, dass am Blausteinsee eines der wenigen Naturschutzgebiete, die wir in Eschweiler haben, durch eine falsche Abgrenzung still, heimlich, willkürlich und rechtswidrig verkleinert wurde“, ärgert sich der umweltpolitische Sprecher der grünen Stadtratsfraktion, Dietmar Widell. In einem Antrag, der demnächst im Planungsausschuss behandelt werden soll, fordern die Grünen sofortige Konsequenzen.

Die Stadtverwaltung und die Blausteinsee GmbH sollen und müssen nach Auffassung der Grünen unverzüglich dafür sorgen, dass das Bojenband zwischen dem wassersportlich nutzbaren und dem naturgeschützten See-Bereich noch vor Beginn der Sommersaison so verlegt wird, wie es die längst in Kraft getretene Naturschutzgebiet-Verordnung der Bezirksregierung vorsieht. Dabei sei sicherzustellen, dass die neue Bojenkette durch eine geeignete Verankerung dauerhaft in der vorgeschriebenen Position verbleibe und so hergerichtet werde, dass sie nicht ohne weiteres überwunden werden kann.

In der Diskussion über den unlängst von der Städteregion vorgestellten Vorentwurf für den Landschaftsplan VII hatte sich herausgestellt, dass die bestehende Bojenkette im nordöstlichen Abschnitt des Sees deutlich näher am Ufer liegt als vorgeschrieben. „Etwa zwei Drittel der Gesamtwasserfläche von gut 90 Hektar können nach geltendem Recht für Sport und Erholung genutzt werden. Das nordöstliche Drittel jedoch soll aus guten Gründen allein dem Naturschutz vorbehalten bleiben“, erläutert Widell. Es gehe beim Naturschutz am Blausteinsee nicht nur um die viel zitierten Armleuchteralgen, sondern vor allem um die am See anzutreffenden Vogel- und Wasservogelarten. Diese seien auf ausreichend große, von Seglern, Schwimmern, Surfern und Tauchern nicht tangierte Rückzugsgebiete angewiesen seien.

Auch sei zu bedenken, dass ein gut gepflegtes, ausreichend großes Naturschutzgebiet den Erlebniswert des Naherholungsgebietes nicht einschränke, sondern den See für naturkundlich interessierte Besucher im Gegenteil sogar noch reizvoller mache. Beispielsweise könnten geführte Exkursionen und Vogelbeobachtungen für große und kleine Naturfreunde angeboten werden.

Bei ihrer Einschätzung der Rechtslage verweisen die Grünen auf eine ordnungsbehördliche Verordnung der Kölner Bezirksregierung zum „Naturschutzgebiet nordöstlicher Blausteinsee“ vom Mai 2008. Darin wird die Zwei Drittel/Ein Drittel-Aufteilung aus naturschützerischer Sicht begründet, die Grenzlinie genau festgelegt und auch explizit vorgeschrieben, dass beide Bereiche durch ein entsprechend positioniertes Bojenband voneinander zu trennen sind.

„Im Planungsausschuss sollte natürlich geklärt werden, weshalb die Bojenkette offenbar nicht an der richtigen Stelle liegt. Wichtiger ist uns aber, dass der Fehler im Sinne des Naturschutzes so schnell wie möglich korrigiert wird“, betont Grünen-Fraktionssprecher Franz-Dieter Pieta. Das langwierige Verfahren zur Aufstellung des Landschaftsplan abzuwarten, sei nicht angemessen: „Maßgeblich ist in diesem Zusammenhang nicht der noch in Arbeit befindliche Landschaftsplan, sondern vielmehr die bereits seit fast drei Jahren gültige Naturschutzgebiet-Verordnung der Bezirksregierung. Da sich nun herausgestellt hat, dass diese Verordnung nicht korrekt in die Praxis umgesetzt wurde, sind die Stadtverwaltung und die Blausteinsee GmbH zu einer unverzüglichem Korrektur verpflichtet“, so Pieta.

Antrag von Bündnis90/Die Grünen v. 22.2.2011

Naturschutzgebiet-Verordnung der Bezirksregierung

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