Rathaus-Quartier: Nicht abnicken, sondern mitwirken

Das Projekt Rathaus-Quartier ist nach Auffassung der Grünen von so großer städtebaulicher Bedeutung, dass die Ratspolitikerinnen und -politiker die Planung nicht allein der Investorengruppe Ten Brinke und der Stadtverwaltung überlassen sollten.

 

Es geht um ein Vorhaben, dass das Eschweiler Stadtbild auf Jahrzehnte hinaus entscheidend mitprägen wird. Deshalb sind die für die Stadtplanung zuständigen politischen Gremien nicht nur berechtigt, sondern geradezu verpflichtet, alle rechtlich vorgesehenen Mitwirkungsmöglichkeiten vollumfänglich zu nutzen“, begründet Fraktionssprecher Dietmar Widell einen Grünen-Antrag für die Stadtratssitzung am 18. Dezember.
In ihrem Antrag fordern die Grünen, dass der Rat in diesem wichtigen Fall von seinem gesetzlich verankerten Rückholrecht Gebrauch machen und dem Planungsausschuss im Planverfahren bestimmte Entscheidungsbefugnisse übertragen soll, die in Eschweiler normalerweise allein von der Bauverwaltung ausgeübt werden.
„In der Öffentlichkeit wird von der Verwaltungsspitze und einigen Ratskollegen zuweilen der Eindruck erweckt, bei der Rathaus-Quartier-Planung handele es sich um ein komplett auf dem geltenden Bebauungsplan basierendes Privatvorhaben auf Privatgrund, auf das Rat und Verwaltung letztlich gar keinen Einfluss mehr nehmen könnten. Das ist so nicht richtig“, erklärt Widell. Vielmehr brauche Ten Brinke eine Reihe von B-Plan-Befreiungen, um sein Vorhaben umsetzen zu können: „Einen großen Discounter an eine Stelle zu setzen, wo der B-Plan eigentlich ein Parkhaus vorsieht oder Teile einer städtischen Grünfläche künftig als Lkw-Zufahrt zu nutzen, ist keineswegs durch das in diesem Gebiet geltende Baurecht gedeckt. Dafür muss sich der Investor erst von einigen Festsetzungen des Bebauungsplanes befreien lassen.“
B-Plan-Befreiungen werden im Rathaus-Alltag als „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ ohne politische Mitwirkung behandelt, weil es meistens um kleinere Planabweichungen von untergeordneter städtebaulicher Bedeutung geht. „Wir reden hier aber nicht über die zulässige Breite eines Car-Ports oder einen Dachgeschossausbau in einem Einfamilienhaus, sondern über ein prägendes Großprojekt im Herzen unserer Innenstadt. Da sollte die Politik die Verwaltung nicht einfach machen zu lassen, sondern sich selber alles sehr genau anzusehen und auch selber zu entscheiden, ob dem Investor und Bauherrn bestimmte Befreiungen und Ausnahmen gestattet werden“, so Widell.
Der Antragsteller habe keinen automatischen Rechtsanspruch auf B-Plan-Befreiungen. Vielmehr handele es sich laut Baugesetzbuch um Ermessensentscheidungen: „Die Stadt muss solche Genehmigungen nicht erteilen. Sie kann sie erteilen – und zwar dann und nur dann, wenn sie die gewünschten B-Plan-Abweichungen nach eingehender Prüfung für städtebaulich vertretbar hält. Auch braucht der Investor nach unserem Kenntnistand für sein Vorhaben einige städtische Grundstücke, über deren Verkauf der Stadtrat entscheidet. Auch diese Schiene eröffnet uns in den Gesprächen mit dem Investor über die bestmögliche Gestaltung des Rathaus-Quartiers mehr Verhandlungsspielraum als mancher denkt und behauptet.“       
In Nachbarkommunen wie Stolberg und Alsdorf ist es übrigens durchaus üblich und in den Zuständigkeitsordnungen auch vorgesehen, dass nicht die Verwaltungen, sondern die zuständigen politischen Fachausschüsse über B-Plan-Befreiungen entscheiden. „Dieses Recht sollte sich unser Stadtrat beim Rathaus-Quartier schleunigst von der Verwaltung zurückholen“, fordert Dietmar Widell, „hier ist nicht Abnicken, sondern Mitwirken gefragt.“ Zum Antrag

Zurück